Rechtschutzversicherung - macht das Sinn? 🕵️

Rechtsanwalt Spangenberg rechnet als nicht vertraglich gebundener, und damit als vertragsfreier Rechtsanwalt mit allen am Markt befindlichen Rechtsschutzversicherungsgesellschaften ab.  Die Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung erfolgt üblicherweise unkompliziert, reibungslos und ohne Meinungsverschiedenheiten.

Es bestehen zwischen Rechtsanwalt Spangenberg und den diversen Rechtsschutzversicherern keine Ihren Versicherungsschutz möglicherweise beeinträchtigende vertragliche Rahmenvereinbarungen. 

Dies bedeutet, dass Rechtsanwalt Spangenberg lediglich von Ihren Weisungen als Mandant oder Mandantin abhängig ist, nicht jedoch von den Vorgaben, die Rechtsschutzversicherer gegenüber ihren durch diese Rahmenvereinbarungen gebundenen 'Vertragsanwälten' machen oder machen können. 

Da sich für die Versicherungsgesellschaft eine vom Vertragsanwalt zu beachtende Begrenzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit betriebswirtschaftlich 'rechnet', erlassen einige Versicherer den sogenannten Selbstbehalt, wenn sich der Mandant mit dem von der Versicherung empfohlenen 'Vertragsanwalt' zufrieden gibt. Üblicherweise findet sich dann der Hinweis im Schreiben des Versicherers, wonach sich der Versicherungsnehmer gerne an den dort aufgelisteten Rechtsanwalt XY wenden mag.  Ob dieser Vertragsanwalt Ihres Versicherers ein Spezialist ist auf dem angefragten Rechtsgebiet, möglicherweise sogar ein Fachanwaltstitel vorliegt, bleibt zumeist unerwähnt. 

Der im Schreiben der Versicherung aufgelistete Rechtsanwalt ist jedenfalls üblicherweise der Vertragsanwalt Ihres Rechtschutzversicherers, auch wenn dieser nicht als solcher von der Versicherung bezeichnet wird, er sich Ihnen gegenüber üblicherweise nicht als Vertragsanwalt zu erkennen gibt und es für Sie unklar ist (und bleiben wird), welche Vertragsbeziehungen vorliegen und insbesondere ob und ggfls. welche Beschränkungen zwischen Ihrer Rechtschutzversicherung und deren Vertragsanwalt bestehen. 

Sie sollten sich jedoch - so Sie sich für einen Vertragsanwalt Ihres Rechtsschutzversicherers entscheiden - im Klaren darüber sein, dass dieser Anwalt üblicherweise eine geringere Vergütung erhält, als ein vertraglich freier Rechtsanwalt und damit zumindest nicht auszuschließen ist, dass sich dies insbesondere auch auf Arbeitseinsatz, Motivation, die Bereitschaft eine Deckungszusage für eine im Interesse des Mandanten liegende Begutachtung (in Ordnungswidrigkeitenverfahren) durchzusetzen und insbesondere den Ehrgeiz, den Fall erfolgreich abzuschließen, auswirken kann. 

Ein Beispiel mag dies verdeutlichen:  Von dem Bäcker, der seine Brötchen üblicherweise für 50 Cent/Stück verkauft, wird niemand ernsthaft erwarten, dass diejenigen, für die er aufgrund einer Vertragsbindung lediglich 30 Cent/Stück erhält, auch nur annähernd die gleiche Größe und gleiche Qualität aufweisen. 

Soweit Sie auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung sind, mit der auch vertragsfreie Rechtsanwälte gerne zusammenarbeiten,  bietet sich möglicherweise ein Blick auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2022 an, wonach ADAC, Zürich, Concordia und diverse andere Versicherungsgesellschaften gut bei den Anwälten abschnitten, während WGV,  Advocard und ARAG SE überwiegend schlechte Umfragewerte unter Anwälten aufwiesen.